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§ 5 Gesetz über die Nutzung von Telemedien (TMG) in der Fassung vom 26.02.2007:
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Germany
Zuständige Finanzbehörde:
Finanzamt Gunzenhausen
Steuer Nr: 220/281/50389
Umsatzsteuer ID: DE333683674
Als vertretungsberechtigter Geschäftsinhaber und Geschäftsführer ist benannt:
Herr Michael Trieb
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Information: |
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Implementierung, Programmierung und Design Internet: |
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Bildmaterial: |
Fotos: Bildarchive von der Firma Macromedia und anderer Bildarchive deren Lizenzen bzw. Erlaubnise uns vorliegen. Fotos: Nutzungsberechtigungen liegen uns vor Des weiteren weisen wir darauf hin das wir Bildmaterial der einzelnen Campingplätze verwenden die hier nicht gesondert aufgezählt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die verwendeten Bilder und Grafiken Eigentum des jeweiligen Erschaffers sind wobei Lizenzen oder Erlaubnis zur Nutzung unsererseits vorliegen. Einige Grafiken werden durch Lizenzen der Firma Macromedia und anderer Firmen genutzt. Des Weiteren werden auch Grafiken und Fotos aus eigener Erstellung verwendet. Die Grafiken und Bilder die unser Eigentum sind dürfen nicht ohne unsere Zustimmung kopiert, abgeändert oder verwendet werden. Alle Rechte und Pflichten bleiben bei den Eigentümern der jeweiligen Objekte. |
Textmaterial: |
Wir nutzen Textmaterial der unten genannten Firmen, Campingpaks, Vermitller und Unternehmen deren Produkte wir vermitteln um deren Produkte / Angebote zu bewerben. Des weiteren sind auch eigene Texte in Verwendung. Des weiteren weisen wir darauf hin das wir Textmaterial der einzelnen Campingplätze verwenden die hier nicht gesondert aufgezählt werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen das die verwendeten Texte Eigentum des jeweiligen Erschaffers sind wobei Lizenzen bzw. Erlaubnise zur Nutzung unsererseits vorliegen. Des Weiteren werden auch Texte aus eigener Erstellung verwendet. Die Texte die unser Eigentum sind dürfen nicht ohne unsere Zustimmung kopiert, abgeändert oder verwendet werden. Alle Rechte und Pflichten bleiben bei den Eigentümern der jeweiligen Objekte. |
Rechtlicher Hinweis: |
Um Produkte verschiedener Hersteller optimal anbieten zu können werden Bilder, Grafiken und Texte dieser verwendet. Die Objekte werden nur zum Anbieten der Produkte und der Werbung verwendet. Eigentumsrecht bleibt beim Erschaffer oder Rechteinhabers. Preisänderungen, Tippfehler und Irrtümer jeglicher Art sind vorbehalten. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch einen Link auf fremde, externe Seiten die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf diesen Seiten Links zu anderen, themenähnlichen Seiten im Internet erstellt. Für alle externen Links auf Campingplanet gilt: wir betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von den Inhalten der externen, gelinkten Seiten auf Campingplanet. Diese Erklärung gilt auch für alle anderen Seiten auf Campingplanet und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die Links führen. |
Hinweis für Abmahnversuche aller Art: |
Sollte trotz vorherigen Kontakt ohne Kostennote keine Abhilfe geschaffen worden sein, wird vereinbart das das Einigungsverfahren bei der Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten Die Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten bei der Industrie- und Handelskammer Schwaben ist auf Grund des § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Verordnung der Bayerischen Staatsregierung errichtet und bevollmächtigt in der Fassung vom 17. Mai 1988, geändert durch Verordnung vom 15. März 2005, das Verfahren durchzuführen. Anträge sind schriftlich mit Begründung in 5-facher Fertigung unter Bezeichnung der Die Verhandlung ist nicht öffentlich. Die vorsitzende Person kann das persönliche Erscheinen der Parteien anordnen. Gegen eine unentschuldigt ausbleibende Für das Verfahren vor der Einigungsstelle werden Auslagen entsprechend den Vorschriften des Gerichtskostengesetzes erhoben. Die Einzelheiten regelt § 8 der Einigungsstellen-verordnung. Im Übrigen erhebt die Einigungsstelle für Ihre Tätigkeit keine Gebühren. Den Parteien steht es frei sich über die Kosten zu einigen. Eine diesbezügliche Einigung ist nicht Voraussetzung für eine Einigung in der Hauptsache. |